Liegenschaftsvermessung
(hoheitliche Vermessung)

Vermessungen zur Bildung von Flurstücken und zur Veränderung von Flurstücksformen, z.B. für eine bauliche oder sonstige Nutzung. Vermessungen zur Veräußerung von Teilflächen eines Flurstücks.
Aneinandergrenzende Flurstücke oder Flurstücksteile werden zu einem neuen Flurstück zusammengefasst, d.h. verschmolzen.
Abschließende Vermessungen von Straßen, Wegen, Gewässern und Bahnanlagen zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.
Fehlende Grenzzeichen werden in der Örtlichkeit wiederhergestellt und somit ein unklarer Grenzverlauf beseitigt. Vorhandene Grenzzeichen werden mit den Daten des Liegenschaftskatasters auf ihre Lagerichtigkeit überprüft.
Einmessung von neu errichteten Gebäuden und Anbauten, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten.
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis aller Flurstücke. Es dokumentiert die Entwicklung und Veränderung von Flurstücken durch oben aufgeführte Liegenschaftsvermessungen. Als amtliches Verzeichnis ist es Grundlage zur Grundbuchführung und stellt die Basisinformationen für umfangreiche Auskunfts- und Dokumentationssysteme zur Verfügung.
Die Vergütung für die Durchführung von hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen ist durch die Gebührenverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (GebVO-MLR) gesetzlich geregelt.
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